Immobilienrecht

Unsere Leistungen im Bereich des Immobilien- und Grundbuchrechts umfassen:

Wir beraten Mandanten rechtlich zum Nutzungsrecht am Gemeinwohl und an öffentlichen Gütern (Konzessionen, öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP, eng. PPP)) und zur Frage der Einhaltung von Umweltschutzvorschriften und Vorschriften zum Schutz vom kulturellen Erbe.