Immobilienrecht
Unsere Leistungen im Bereich des Immobilien- und Grundbuchrechts umfassen:
- Vertragsgestaltung zum Zwecke des Erwerbs oder der Ausübung von Eigentumsrechten und sonstigen grundstücksgleichen Rechten (Kauf/Verkauf von Grundstücken, Begründung eines Grundpfandrechts, Bestellung von Grunddienstbarkeiten)
- gründliche Immobilienüberprüfung (immobilien-Due-Dilligence)
- Zusammensetzung geeigneter Unterlagen für die Durchführung der Eintragung ins Grundbuch
- Schutz des Eigentums vor Eingriffen
- Auflösung der Miteigentumsgemeinschaft
Wir beraten Mandanten rechtlich zum Nutzungsrecht am Gemeinwohl und an öffentlichen Gütern (Konzessionen, öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP, eng. PPP)) und zur Frage der Einhaltung von Umweltschutzvorschriften und Vorschriften zum Schutz vom kulturellen Erbe.